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Präsentation des Teilhabe Gestaltungssystems (TGS) auf der Fachtagung des Norddeutschen Diakonie Netzwerkes (NDN)

Teilhabe bedürfnisgerecht und transparent erfassen, dokumentieren und umsetzen

Vor gut zwei Jahren initiierte die NGD-Gruppe zusammen mit vier weiteren Trägern des Norddeutschen Diakonie Netzwerkes (NDN) unter dem Titel „Teilhabe Gestaltungssystem“ (TSG) ein Modellprojekt mit dem Ziel, ein nachvollziehbares und bedürfnisgerechtes Instrumentarium für die Hilfeplanung von behinderten Menschen zu entwickeln. Am 23.9.2010 präsentierte das Norddeutsche Diakonie Netzwerk nun einem interessierten Fachpublikum aus Politik, Verwaltung und Sozialwesen die vorläufigen Ergebnisse.

Der Mensch im Mittelpunkt

Wie können die Bedürfnisse von Leistungsberechtigten besser erfasst werden? Welche Förderangebote sind wirkungsvoll? Welche Fähigkeiten und Voraussetzungen müssen gegeben sein? Wie können Teilhabemaßnahmen besser geplant, dokumentiert und ausgewertet werden? Diesen Fragen ging das an TGS-Projekt an insgesamt 17 Lernorten u.a. in Wohnstätten der NGD-Gruppe in Norderstedt, Schleswig und Glückstadt nach. Alle wesentlichen Gruppen, die das TGS später im Alltag handhaben sollen, waren von Anfang an in die Entwicklung mit einbezogen. An erster Stelle stehen hier die Menschen mit Behinderung und die Fachkräfte in den Einrichtungen, doch auch Angehörige und gesetzliche Betreuer waren in die Projektentwicklung mit eingebunden. Gemeinsam entwickelten und erprobten sie in der Praxis für die Praxis umfangreiche Materialien. In den Glückstädter Wohnstätten wurden beispielsweise in Zusammenarbeit von Fachkräften, Betroffenen und Angehörigen sogenannte „Lebensbücher“  entwickelt. Diese – für jede/-n Einzelne/-n individuell erarbeiteten – Bücher sollen helfen, schwerst- und mehrfachbehinderte  Menschen, die stark in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, zu verstehen. Welche Vorlieben und Abneigungen hat dieser Mensch? Wie artikuliert er seine Wünsche? Welche Signale haben welche Bedeutung? Informationen, die besonders für neue Betreuungspersonen bei der Verständigung sehr hilfreich sind.

ICF als einheitliche Sprache

Das Teilhabe Gestaltungssystem orientiert sich dabei an der international anerkannten ICF-Klassifikation der WHO (Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die ICF-Klassifikation umfasst über 1400 Kriterien, anhand derer sich Faktoren wie z.B. persönliche Fähigkeiten, Ziele und Umweltfaktoren sehr detailliert beschreiben lassen. Der Katalog ist umfassend und genau, allerdings auch sehr abstrakt und z. T. schwer verständlich. Dies galt es in verständliche Sprache zu übersetzen, um es für die Praxis nutzbar zu machen. Mit dieser Zielsetzung wurde z.B. in den Norderstedter Wohnstätten ein illustriertes Wörterbuch entwickelt. Die Glückstädter Wohnstätten  erarbeiteten bebilderte Kommunikationskarten, anhand derer sich die Betroffenen im Hilfeplangespräch besser verständlich machen können. So entstanden unter Einsatz von Fotos, Symbolen, Videos etc. vielfältige Materialien, die dafür Sorge tragen, dass die in der Hilfeplanung eingesetzte Sprache sowohl von den Leistungsberechtigten als auch von Leistungserbringern und Leistungsträgern gleichermaßen verstanden wird. Auf Basis der „übersetzten“ ICF-Kriterien wurden im Teilhabe Gestaltungssystem sechs Module entwickelt.

Die sechs TGS-Module

Ausgangspunkt ist die Analyse der Bedürfnisse und Wünsche der Leistungsberechtigten als Grundlage der Teilhabeplanung. Dies kann z.B. der Wunsch sein, eigenständig Haushalt zu führen, selbstständig die Finanzen zu regeln und vieles mehr. Gemeinsam werden die  Konsequenzen und Auswirkungen herausgearbeitet und Prioritäten gesetzt (Modul 1).

Im nächsten Schritt werden die Anforderungen (Screening) überprüft, die das gesteckte Teilhabeziel an den Leistungsberechtigten und an die Umwelt stellt. Der Teilhabewunsch „selbstständig Bankgeschäfte zu erledigen“ setzt unter anderem ein Zahlenverständnis und eine Bank in erreichbarer Nähe voraus (Modul 2).
Wenn die Anforderungen formuliert sind, erfolgt in Modul 3 (Einschätzung / Assessment) durch Befragungen, Beobachtungen und Tests die Einschätzung der Fähigkeiten der Person und der konkreten Umweltbedingungen.

Im vierten Modul 4 (Bedarfe / Assignment) werden die Anforderungen mit den Voraussetzungen verglichen. Aus der Differenz zwischen Anforderungen einerseits und der Teilhabefähigkeit und der Umweltbedingungen andererseits ergibt sich dann ein Bedarfsprofil, das durch eine Potential- und Motivationseinschätzung ergänzt wird.

Im Anschluss folgt dann die differenzierte Planung und kontrollierte Durchführung von  Maßnahmen in Bezug auf den Leistungsberechtigten und seine Umwelt. Das können im z.B. Konzentrationsübungen, Hilfsmittel zum Merken des Bankcodes oder auch ein Fahrrad zum Erreichen der Bankfiliale sein (Modul 5).

Abschließend werden in Modul 6 (Auswertung / Evaluation) die Resultate der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf das Ergebnis bzw. die langfristige Wirkung der Maßnahme festgestellt. Alle Schritte werden detailliert dokumentiert.

Vorteile für alle Beteiligten

Das Teilhabe Gestaltungssystem bietet Vorteile für alle an der Hilfeplanung beteiligten:
Nils Wöbke, Leiter des TGS-Projektes, sieht eine wesentliche Leistung des Teilhabe Gestaltungssystems ist in der Vereinfachung der Kommunikation zwischen Leistungsempfänger,  Leistungserbringer und Leistungsträger: „Die Einschätzung der Anforderungen, Fähigkeiten, Umweltbedingungen und Bedarfe erfolgt im TGS anhand standardisierter Kriterien. Damit wird die Hilfeplanung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar. Gerade in Gesprächen mit den Leistungsträgern ist das TGS somit eine nützlichen Argumentationshilfe.“
Auch TGS-Mitarbeiterin Julia Dolata hat durch das Projekt viele neue Impulse für ihre Arbeit erhalten. „Unsere Hilfeplanung ist nicht mehr defizit-, sondern ressourcenorientiert. Mit Hilfe des TGS schauen wir gemeinsam, was die Person kann und welche individuellen Hilfsangebote nötig sind.“ Und nicht zuletzt hilft die einfache, verständliche Sprache der eingesetzten Materialien auch den Teilhabeempfängern, die eigenen Wünsche und Bedürfnisse besser wahr zu nehmen und zu formulieren.

Nach der Erprobung in den Wohnstätten ist als nächstes die Anwendung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in den Einrichtungen der Sozialpsychiatrie und Jugendhilfe geplant.

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